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Schulstraße - Elterninfo

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

ab September 2024 wird die Gymnasiumstraße (ab Beginn der Einbahnstraße auf Höhe der Polytechnischen Schule bis Vitiserstraße sowie Kolpingweg) zu einer „Schulstraße“. Das Straßenschild Schulstraße kennzeichnet deutlich den Beginn und das Ende der Schulstraße.

In einer Schulstraße wird die Straße zeitlich beschränkt für den Autoverkehr gesperrt und stattdessen für die Kinder und Jugendlichen geöffnet.

Warum eine Schulstraße?

Diese Maßnahme macht das Schulumfeld sicherer und ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, zumindest einen Teil des Schulweges aktiv und umweltfreundlich zurückzulegen. Dies trägt zu ihrer Gesundheit bei, hat positive Auswirkungen auf das Klima und reduziert den Autoverkehr im Schulumfeld.

Regeln in der Schulstraße

Gemäß § 76d StVO und Verordnung der Stadtgemeinde Waidofen a.d. Thaya gelten folgende Regeln:

  • Fahrverbot für Kraftfahrzeuge an Schultagen von 7 bis 8 Uhr und 11 bis 14 Uhr mit folgenden Ausnahmen:

    • Schülertransporte gemäß § 106 Abs. 10 KFG,

    • Fahrzeuge des Straßendienstes, der Müllabfuhr, des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Feuerwehr in Ausübung des Dienstes,

    • Fahrzeuge des Öffentlichen Verkehrs,

    • Abschleppdienste, Pannenhilfe und 

    • Anrainer und deren Besucher sowie Bedienstete und Kunden der ansässigen Betriebe und Schulen zum Zwecke des Zu- und Abfahrens. 

  • Gehen ist auch auf der Fahrbahn erlaubt.

  • Radfahren ist in Schrittgeschwindigkeit erlaubt.

 

Außerhalb der verordneten Zeiten gelten die allgemeinen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.

Mehr Informationen zum Thema Schulstraße finden Sie unter klimaaktivmobil.at/schulstrasse.

Die Lehrerinnen und Lehrer werden mit den Kindern das Thema Schulstraße besprechen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Team der Volksschule

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